13 Produktionshaftung
Der Lieferant verpflichtet sich, uns alle Produktionsschäden hinsichtlich der von ihm gelieferten Produkte, worunter auch Teilprodukte zu verstehen sind, zu ersetzen, sowie uns hinsichtlich aller Produktionsansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten, und zwar sowohl was Personen als auch was Sachschäden betrifft.
Der Lieferant ist weiters verpflichtet, sämtliche zum bestimmungsgemäßen Gebrauch (Einbau, Anwendung, etc.) der von ihm gelieferten Produkte erforderlichen Unterlagen, Anleitungen, Zeichnungen und sonstiger Dokumentationen unaufgefordert und vollständig in deutscher Sprache mitzuliefern.
Sollten dem Lieferanten nachträglich Umstände bekannt werden, die zur Entstehung von Produkthaftungsansprüche führen könnten, so ist er verpflichtet, uns unverzüglich darüber zu berichten und uns allen Aufwand und alle Schäden zu ersetzen, die wir allfälligen Rückholaktionen der fehlerhaften Produkte erlitten haben bzw. Dritten ersetzen müssten.
Sollte es in Produkthaftungsfällen zu Rechtsstreitigkeiten kommen, so wird der Lieferant sämtliche zweckdienliche Beweismittel rechtzeitig übergeben, uns nach besten Kräften unterstützen und uns die angemessenen Kosten solcher Rechtsstreitigkeiten ersetzen.